rollrasengmbh.ch

12 Monate gewachsen,
mit fester Sode aus Eigenzucht.

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Das Verlegen

Die Rollrasen GmbH erledigt die Verlegung des Rasens nicht selber. Dafür kennen wir die richtigen Fachbetriebe in ihrer Nähe. Gerne sind wir Ihnen behilflich beim Einholen einer kompletten Offerte.

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Lieferbedingungen / Haftung

Für Lieferverzögerungen infolge von schlechten Witterungsverhältnissen können wir nicht haften.

Die gelieferten Rasensoden müssen am Bestimmungsort von einer dazu berechtigten Person abgenommen werden. Mängel sind sofort vor Ort oder spätestens innerhalb von 24 Stunden telefonisch (keinen E-Mails, SMS oder ähnliche Benachrichtigungen) zu beanstanden.

Für nicht sachgerechte Lagerung nach der Lieferung wird kein Schadenersatz geleistet.

Schadenersatz für berechtige Ansprüche leisten wir grundsätzlich nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages, welcher für den betreffenden Posten erhoben worden ist.

Für die botanische Zusammensetzung des Rasens (%-Anteile der Grasarten) zum Zeitpunkt des Schälens und dessen Anwachsen kann keine Gewähr oder Garantie übernommen werden. Der Verkäufer übernimmt jedoch die Garantie für die Aussaat-Analyse.

Das Anwachsen des Rasens, sowie die weitere Entwicklung hängt im wesentlichen von der fachlich richtigen Verlegung und der ordnungsgemässen Pflege ab.